Anpassung des Landeswasserrechts an bundeseinheitliche Regelungen
Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 08:15 Uhr
Schwerin/MVticker. „Das Landeswassergesetz bildet die Grundlage für die Regelungen zur Bewirtschaftung des Grundwassers, zum Schutz oberirdischer Gewässer sowie der Küstengewässer. Darüber hinaus regelt es die öffentliche Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung sowie die Bestimmungen über Gewässerausbau und Hochwasserschutz. Rechtssicherheit in diesem wichtigen Bereich ist für Bürger wie Verwaltung gleichermaßen von Bedeutung“, begründet Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus die Verabschiedung des Gesetzes zur Bereinigung des Landeswassergesetzes.
Ausgangspunkt für diesen Gesetzentwurf stellt die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes dar, die zum 1.3.2010 in Kraft tritt. Da Bundesrecht Landesrecht bricht (Artikel 31 Grundgesetz), werden damit die Regelungen des bisherigen Landeswassergesetzes außer Kraft gesetzt. Sie gelten nur in solchen Fälle weiter, die im Bund nicht geregelt sind oder wofür den Ländern extra Regelungsaufträge oder –vorbehalte durch den Bund zugewiesen werden.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 08:34 Uhr
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Kommentierung der WAZV-Verbandssatzung
Dienstag, den 02. Februar 2010 um 18:22 Uhr
Administrator
Liebe Mitbürger,
erlauben Sie mir zuerst ein paar mir tiefst am Herzen liegende Worte.
Wir müssen uns in unserer heutigen maschinenlastigen, leistungsbilanzierenden und monetären Welt immer wieder an eines erinnern;
Wir sind alle Menschen! Alle Regelungen, Gesetze, Vorschriften, Verträge und Satzungen sind von Menschen für Menschen gemacht!
Und da sie von Menschen gemacht sind, können sie auch genauso wieder von Menschen geändert werden. Lassen Sie sich also nicht blenden oder von sprachlichen "Formulierungen" beeindrucken oder verängstigen, sondern benutzen Sie Ihren Verstand.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 12:54 Uhr
WAZV - und wie alles begann
Montag, den 25. Januar 2010 um 20:07 Uhr
Hardy Strassenburg
Versuch einer Glosse
Der Oktober 2008 war, wie viele der Oktober im Nordosten, ziemlich grau. Die Stimmung war dementsprechend schlecht. Gänzlich verdorben wurde die Laune dann durch ein Schreiben vom Wasser- und Abwasserzweckverband (kurz WAZV) mit der einschüchternden Betreffzeile: "Anhörung vor Festsetzung eines Anschlussbeitrages für die Herstellung der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Trinkwasserversorgung." Natürlich wurde auch gleich - wie das leider oft von Behörden üblich ist - mit entsprechenden Paragraphen, nämlich § 12 Absatz 1, Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) in Verbindung mit § 91 Absatz 1, Satz 1 Abgabenordnung (AO) "gedroht". Damit Bürger/in gleich Bescheid weiß, mit wem er/sie es zu tun hat...

Allerdings kommt der Bürger, der ja jetzt eigentlich nach der Paragraphen-Drohung Bescheid wissen sollte, sofort wieder ins Schwimmen. Denn im Anschreiben erfährt er postwendend: "Hierbei handelt es sich nicht um einen Bescheid im Rechtssinn!"
Häh?! Was denn nun? 
Weiß ich nun Bescheid oder nicht Bescheid oder was?...
Aber der "Bescheid im nichtigen Rechtssinn" ermittelt sogleich einen Anschlussbeitrag:
"Unter Berücksichtigung folgender Grundstücksparameter wurde der Anschlussbeitrag ermittelt."
Donnerwetter! Der Bürger ist beeindruckt. Vor allen Dingen deswegen weil die Wasserbehörde die exakte Quadratmeterzahl des eigenen Grundstücks kennt!
Aber jetzt kommt der WAZV erst richtig in Gang:
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 19:15 Uhr
Bürgerinitiative erstreitet Urteil gegen Abwasser-Gebühren
Montag, den 25. Januar 2010 um 08:38 Uhr
Erfolg für Aktionsbündnis: Gebührenbescheide des Zweckverbands Wismar wurden per Urteil aufgehoben.
Bad Kleinen/Schwerin (OZ) - Das Verwaltungsgericht Schwerin gab am Freitag nach einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung den vom Aktionsbündnis für Nordwestmecklenburg eingereichten Klagen in drei Fällen statt. Es forderte den Zweckverband auf, erneut in das Satzungsverfahren einzutreten. mehr bei der Ostsee-Zeitung...
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 27. Januar 2010 um 22:32 Uhr
Kommentar zu "Eigentümer zahlen weniger"
Mittwoch, den 20. Januar 2010 um 17:33 Uhr
Winfried Bernitzki
Mit überaus großem Befremden haben wir als Bürgerinitiative Wendisch Priborn den Artikel von Herrn Ilja Baatz in der Schweriner Volkszeitung vom 15.01.2010 unter der Überschrift "Eigentümer zahlen weniger" zur Kenntnis genommen. Wie in der Vergangenheit auch, berichtet die Presse völlig einseitig zugunsten des WAZV Parchim/Lübz. Kein Wort über den Widerstand der im territorialen Bereich gegründeten Bürgerinitiativen. Hierfür gibt es nur eine plausible Erklärung: Der Presse wurde, von wem auch immer, ein Maulkorb verpaßt. Berichtet wird immer nur im Interesse der Politik und des WAZV!
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 08. Februar 2010 um 06:32 Uhr
OVG sagt: "WAZV-Satzung in Parchim ist ungültig."
Freitag, den 04. Dezember 2009 um 00:00 Uhr
Winfried Birnitzki
Erfolg durch Widerstand!
Am 30.11.2009 hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald für unsere Interessen und gegen den WAZV entschieden: Der Altanschließerbeitrag von 6 Euro Brutto/m2 ist rechtswidrig. Die Beitragsbescheide und die Satzung des WAZV demnach auch!
Das bedeutet: Jeder, der Widerspruch gegen seinen Beitragsbescheid eingelegt und die Aussetzung des Vollzugs beantragt hat, kann sich auf dieses Urteil berufen. Für diejenigen, die ihre Kopien an uns oder direkt an Rechtsanwalt Korf gegeben haben, erledigt das der Rechtsanwalt.
Alle anderen sollten ihren Antrag wiederholen: Widerspruch einlegen und gleichzeitig Antrag auf Aussetzung des Vollzugs stellen, damit der Rest des Beitrages nicht zur Zahlung fällig ist. Innerhalb der nächsten drei Wochen sollte der WAZV diesen Widerspruch mit dem Aussetzungsantrag bestätigen. Erst dann können die Zahlungen vorläufig eingestellt werden.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 12. Januar 2010 um 10:39 Uhr
Das WasserNetz
Noch ist es eine Vision! Aber wir sind kurz davor alle Bürgerinitiativen unter einem Dach zusammenzufassen. Ein Logoentwurf ist schon gemacht worden.

Gemeinsam sind wir stark. Wer der Altanschließer-Abzocke allein entgegen tritt hat kaum eine Chance. Aber gemeinsam und mit Unterstützung von guten Anwälten, ist einiges zu bewegen. Das zeigt unter anderem der Erfolg bzgl. der Satzung. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Satzung des WAZV Parchim/Lübz für ungültig erklärt.
Demzufolge muss erst eine Satzungs-änderung erfolgen bevor die Rechnungen für die Altanschließer-gebühr seitens der WAZV verschickt werden kann. Die Bürgerinitiativen sind jetzt bemüht, die Bürgermeister der verschiedenen Gemeinden, die die Stimmberechtigten sind, davon zu überzeugen, dass das jetzige Modell nicht den Wünschen der Bürger entspricht.
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